Jugendhilfe Jugendhilfe Jugendhilfe

Jugendhilfe

Auf Basis der gesetztlichen Grundlagen, insbesondere dem achten Sozialgesetzbuch (kurz SGB VIII), haben Kinder und Jugendliche, sowie junge Volljährige das Recht auf Unterstützung bei ihrer Entwicklung.

Neben der allgemeinen Förderung, besteht auch der Anspruch auf Beratung und individuelle Hilfen. Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) oder die jungen Volljährigen selbst. Zuständig ist das Jugendamt in Form des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

Wird bei Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung gesehen, können sie bei Bedarf vorübergehend in Obhut genommen werden, um ihnen einen Schutzraum zu bieten. Kinder und Jugendliche können auch von sich aus um eine Inobhutnahme bitten. Ansprechpartner ist der Allgemeine Soziale Dienst sowie außerhalb der Dienstzeiten die Polizei.

Wenn ihr Das Gefühl habt, nicht mehr zuhause bleiben zu können, es bei euch zushause drunter und drüber geht oder die Schule ständig euch und eure Eltern nervt, weil ihr irgendwas nicht richtigt könnt....

... kann es sein, dass für euch ein Angebot der Jugendhilfe die passende Unterstützung ist!

 

Ein Bild von einem am Boden sitzenden Mädchen das zu einer Frau mit Klemmbrett sieht.

Wie kann Schulsozialarbeit unterstützen?

"Du hast das Recht auf gewaltfreie Erziehung! Du hast das Recht dir Informationen einzuholen und deine Meinung frei zu äußern".

Komm in die Beratung, wenn es sich Zuhause schwierig für dich anfühlt und du auch mit dem Gedanken spielst "auch mal raus zu müssen".

Die Schulsozialarbeit kann dir anhand von Beispielen erklären, welche Jugendhilfenangebote es in Karlsruhe gibt und wie ihr diese für euch und eure Familien in Anspruch nehmen könnt.